Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Elternnachzug zu minderjährigen deutschen Kindern

Icon einer großen Person, die zu zwei kleinen Personen zieht

FZ Eltern, © BO Belg/Canva.com

30.10.2024 - Artikel

Allgemeine Informationen

Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.

BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.

HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.

Dokumente

1 Videxformular in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!

Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.

Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.

Original + Kopie(n) - Deutsche Geburtsurkunde oder Internationale Geburtsurkunde.

Original + Kopie(n) - Nachweis, dass der nachziehende Elternteil das Sorgerecht für das deutsche Kind hat, und zwar durch eine deutsche oder internationale Heiratsurkunde oder eine durch das zuständige deutsche Jugendamt oder notariell beurkundete deutsche Sorgerechtserklärung.

Kopie(n) - Passkopie und Wohnortnachweis des in Deutschland lebenden Elternteils und dessen Wohnortnachweis (zweifach) bzw. Nachweis über den geplanten Wohnort.

  1. Schwangerschaftsbbescheinigung + 2 Kopien - Aktuelle ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin im Original mit Übersetzung
  2. Nachweis der deutschen Staatangehörigkeit (Original + 2 Kopien) - Nachweis über die künftige deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes, beispielsweise durch
  • deutschen Reisepass eines Elternteils ODER
  • Bestätigung des deutschen Standesamtes, dass das Kind voraussichtlich mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wird UND
  • Deutsche oder internationale Heiratsurkunde der Eltern ODER
  • Anerkennung der Vaterschaft und Sorgerechtserklärung vor der Geburt in Deutschland, sofern die Eltern des Kindes nicht mit einander verheiratet sind

Kopie(n) - Wohnortnachweis des in Deutschland lebenden Kindes durch eine Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate).

Original + Kopie(n) - Krankenversicherungsnachweis einer anerkannten Versicherungsgesellschaft in Serbien für 3 Monate ab der Einreise ODER falls Sie über Ihren Familienangehörigen in Deutschland bereits versichert sind, alternativ eine aktuelle Bestätigung Ihrer deutschen Krankenversicherung, wonach Ihr Krankenversicherungsschutz bereits bei Einreise besteht. Da Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist Ihre Krankenversicherungskarte (sofern Sie eine haben) alleine nicht ausreichend. Die Police muss spätestens vorgelegt werden, wenn Ihr Visum erteilt wird.

Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

________________________________________________________________________

_________________________________________________________________________

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Termin

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.

Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.

ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!

Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!

nach oben