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FAQ- Häufig gestellte Visafragen

13.10.2025 - Artikel

Hier finden Sie Antwort auf Ihre Frage.

EES

FAQ

EES steht für digitale Erfassung der Einreise in den Schengenraum. Aktuelle Informationen finden Sie hier.

Visumpflicht

FAQ

Serbische Staatsangehörige können mit einem gültigen biometrischen Reisepass für bis zu 90 Tage pro Halbjahr visumsfrei in die Schengener Staaten einreisen, wenn einer der folgenden Aufenthaltszwecke verfolgt wird:

  • Tourismus
  • Geschäftsreise
  • Besuchsreise
  • sonstige Reisen, die nicht in Verbindung mit einer zu genehmigenden Erwerbstätigkeit stehen (z.B. Sprachkurse, Schüleraustausch, Fortbildungen etc.)

Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sind:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Bei einer visumsfreien Einreise müssen Sie auf Verlangen der Grenzkontrollstellen bestimmte Nachweise vorlegen. Können Sie dies nicht, kann Ihnen die Einreise in die Schengener Staaten verwehrt werden.

Nachweise bezüglich des Reisezwecks:

  • bei Tourismus: Hotel- und Reisebuchungen
  • bei Geschäftsreisen: Bestätigung der in Deutschland ansässigen Firma, Einladung zu Tagungen, Seminaren oder Treffen mit Geschäftspartnern etc.
  • bei Besuchsreisen: eine Einladung von Freunden/Verwandten
  • sonstige Reisen: Bestätigungen über Sprachkurse, der Schulen oder sonstigen Organisationen

Nachweise bezüglich der Finanzierung:

  • Barmittel über € 45,- pro Aufenthaltstag ODER
  • Reiseschecks ODER
  • eine Verpflichtungserklärung/ Einladung des Gastgebers gem. §§ 66 bis 68 Aufenthaltsgesetz

Weitere Nachweise:

  • Reisekrankenversicherung (Mindestdeckung € 30.000,00), gültig in allen Schengener Staaten
  • Hin- und Rückflugticket bzw. -fahrschein (im Rahmen der 90-Tage-Frist)
  • Zustimmungserklärung eines oder beider nicht mitreisenden Elternteils/e mit Übersetzung.
  • Beachten Sie bitte auch die aktuellen Hinweis zu EES hier.

Serbische Staatsangehörige, die einen Aufenthalt über 90 Tage oder die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland planen, benötigen vor Einreise ein Visum. Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung des Visums ein Termin nötig ist. Hinweise zu Visa bei Aufenthalten über 90 Tage finden SIe hier.

Terminbuchung

FAQ

Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie einen Termin.


Sie wählen auf der Seite Visa und Einreise zunächst die für Sie einschlägige Rubrik (Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit, Aus- und Fortbildung oder Schengenvisum) aus.

In den jeweiligen Merkblättern finden Sie unter „Termin“ den Hinweis, wie dieser gebucht werden kann.

  • Für die Kategorie „Familienzusammenführung“ (alle Unterkategorien miteingeschlossen) registrieren sich zunächst für einen Termin. Die aktuellen Wartezeiten nach Registrierung finden Sie hier.

Die restlichen Visakategorien verweisen in den Merkblättern auf die Art der Terminbuchen (Terminsystem der Botschaft oder Visametric oder Auslandsportal).

Die Wartezeiten auf einen Termin zur Beantragung eines Visums betragen zurzeit mindestens:

  • 5 Wochen - Familienzusammenführung oder Sie stellen den Antrag über das Auslandsportal

In folgenden Kategorien können Sie den Termin direkt buchen:

  • Sonstige Erwerbstätigkeit
  • FEG Visa zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit in Deutschland anerkannter Berufsausbildung/ Berufsausübungserlaubnis/ Defizitbescheid oder anerkanntem Hochschulabschluss/ Blaue Karte
  • Pflegekräfte mit Anerkennung/Defizitbescheid
  • Berufskraftfahrer

Das Terminsystem ist automatisiert, ein manueller Eingriff in die Grunddaten, die Sie bei der Terminregistrierung eingegeben haben, ist leider nicht möglich. Die alte Registrierung muss zunächst storniert werden, bevor Sie sich mit Ihren aktuellen Daten im Terminsystem registrieren können. Da Sie keinen Zugriff mehr auf ihre Registrierungsbestätigungsmail haben, senden Sie uns bitte folgende Daten Kontaktformular.

  • Vor- und Nachname
  • Registrierungsnummer

Wir stornieren Ihre Registrierung. Sie erhalten eine E-Mailnachricht und können sich dann umgehend neu registrieren.

Dies kann mehrere Gründe haben. Bitte prüfen Sie zunächst Ihren Spam-Ordner und stellen sicher, dass E-Mails, die als Spam eingeordnet werden, nicht sofort gelöscht werden. Sofern sich die Bestätigungs-E-Mail dort auch nicht befindet, haben Sie vermutlich Ihre E-Mail-Adresse fehlerhaft angegeben.

In diesem Fall müssen Sie eine neue Terminregistrierung unter Angabe einer gültigen E-Mailadresse vornehmen. Zuvor muss die alte Registrierung mit der fehlerhaften E-Mailadresse storniert werden. Hierzu senden Sie uns bitte folgende Daten an Kontaktformular:

  • Vor- und Nachname
  • Registrierungsnummer

Wir stornieren Ihre Registrierung. Sie erhalten eine E-Mailnachricht und können sich dann umgehend neu registrieren.

Bitte stornieren Sie zunächst die fehlerhafte Registrierung über den Link in der Bestätigungsmail, die Sie erhalten haben und registrieren sich mit korrekten Daten neu für einen Termin.

Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Daten über das Kontaktformular.

  • Vor- und Nachname
  • Registrierungsnummer

Wir stornieren Ihre Registrierung. Sie erhalten eine E-Mailnachricht.

Antragstellung

FAQ

Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur mit Termin möglich ist.
Wählen Sie unter Visa und Einreise das für Ihren Aufenthaltszweck passende Merkblatt aus und stellen die darin aufgeführten Dokumente vollständig zusammen.

Örtlich zuständig für die Visumerteilung ist die Auslandsvertretung, in deren Amtsbezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Ihren Wohnsitz haben. Liegt Ihr gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Ihr Wohnsitz in Serbien, so wenden Sie sich bitte an die Deutsche Botschaft Belgrad.

Bei Schengen-Visa: Bitte beachten Sie, dass sachlich die Auslandsvertretung desjenigen Schengen-Staates zuständig ist, in dessen Hoheitsgebiet Ihr alleiniges oder hauptsächliches Reiseziel liegt. Bei der Deutschen Botschaft Belgrad können Sie Ihren Visumantrag also vor allem dann stellen, wenn Sie nach Deutschland reisen wollen.

Abhängig von der jeweiligen Visumskategorie stellen Sie Ihren Visumsantrag entweder

  • Bei unserem externen Visaannahmezentrum Visametric in der Makedonska 30, Beograd 11000, Serbien
  • In der Visastelle in der Kneza Miloša 75, 11000 Beograd
  • Online über das Auslandsportal

Wie Sie den Termin buchen und den Antrag stellen können, lesen Sie bitte im jeweiligem Merkblatt nach.

Personen aus dem Kosovo, die einen serbischen Reisepass, ausgestellt von der besonderen Passerteilungsstelle in Belgrad („Koordinationsdirektion“) besitzen, dürfen für bis zu 90 Tage pro Halbjahr visumsfrei in die Schengener Staaten einreisen, wenn einer der folgenden Aufenthaltszwecke verfolgt wird:

  • Tourismus
  • Geschäftsreise
  • Besuchsreise
  • sonstige Reisen, die nicht in Verbindung mit einer zu genehmigenden Erwerbstätigkeit stehen (z.B. Sprachkurse, Schüleraustausch, Fortbildungen etc.)

Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens sind:
Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Was Sie bei visumfreier Einreise in den Schengenraum beachten müssen, finden Sie hier.

Beachten Sie bitte, dass außer Handtaschen und kompakten Rucksäcken kein Reisegepäck mit in die Visastelle gebracht werden darf und auch das Abstellen solcher Stücke im Straßenbereich nicht gestattet ist. Bitte nutzen Sie die handelsüblichen Gepäckaufbewahrungen an Bahnhof/Busbahnhof/Flughafen.

VISAABHOLUNG: Die Bearbeitungszeit ist sehr unterschiedlich und hängt von den eingereichten Unterlagen ab. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit eines vollständig eingereichten Visumsantrags mindestens 3 Wochen. Nach Ablauf dieser Zeit prüfen Sie bitte regelmäßig die Abholliste.
Bereiten Sie deshalb Ihren Antrag im Vorfeld gründlich vor und reichen alle erforderlichen Unterlagen bei Antragstellung ein.

Geben Sie im Visumsantrag eine Handynummer sowie eine E-Mail-Adresse an, unter der Sie jederzeit erreichbar sind.

Bitte beachten Sie, dass telefonische Auskünfte zu laufenden Vorgängen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich sind. Im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung bitten wir von Sachstandsanfragen abzusehen.

Wenn Ihr Visumsantrag abgelehnt worden ist, können Sie dagegen nicht mehr schriftlich remonstrieren (Widerspruch einlegen). Mehr dazu finden Sie hier.

Fachkräfteinwanderungsgesetz

FAQ

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz trat am 01.03.2020 in Kraft. Es regelt die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten. Neben Hochschulabsolventen, sollen gezielt Fachkräfte mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung aus allen Branchen weltweit gewonnen werden. Bisher bestehende Beschränkungen auf Engpassberufe und die Durchführung einer Vorrangprüfung zugunsten deutscher und europäischer Arbeitnehmer entfallen künftig. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ist auch weiterhin ein nationales Visum erforderlich.

Sie können als Fachkraft einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung erhalten, wenn

  • Ihre ausländische Qualifikation anerkannt wurde;
  • Sie bereits ein konkretes Arbeitsplatzangebot erhalten haben. Bitten Sie hierzu Ihren künftigen Arbeitgeber, das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ auszufüllen;
  • Sie die Berufsausübungserlaubnis erhalten haben (oder Ihnen diese zugesichert wurde), wenn Sie in einem sogenannten reglementierten Beruf arbeiten möchten (z. B. im Gesundheitswesen );
  • Sie die allgemeinen ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, wie z. B. gültiger Pass, gesicherter Lebensunterhalt etc.

Ihren Visumantrag sollten Sie erst dann stellen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und vollständige Unterlagen vorlegen können. Wenn Ihre ausländische Qualifikation noch nicht anerkannt wurde, kann Ihr Visumantrag nicht bearbeitet werden. Informationen finden Sie unter:



Ja, unbedingt! Vor der Einreise nach Deutschland ist ein Antrag für ein nationales Visum zur Erwerbstätigkeit als Fachkraft zu stellen. Weitere Hinweise zu Anerkennung finden SIe hier.

Brauche ich ein Visum als Fachkraft gemäß FEG?

Wenn Sie eine Berufsausbildung haben, müssen Sie Ihr Diplim unbedingt anerkennen lassen. Mehr dazu finden Sie hier.

Wenn Sie eine Hochschuldiplom haben, prüfen Sie die Gleichwertigkeit mit Hilfe der ANABIN Datenbank. Wenn Ihr Hochschuldiplom nicht Gleichwertig ist, können Sie eine Anereknnung machen lassen. Mehr dazu finden Sie hier.

In beiden Fällen haben Sie das Recht auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren, worüber Sie sich direkt bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren können.

Wenn Sie die Voraussetzungen als Fachkraft erfüllen, können Sie eine Blaue Karte EU beantragen, wenn:

  • Sie ein konkretes Arbeitsplatzangebot für mindestens ein Jahr besitzen,
  • die Beschäftigung Ihrer Qualifikation angemessen ist,
  • Ihr Jahresgehalt mindestens 58.400 Euro brutto betragen wird.

In diesem Fall muss die Bundesagentur für Arbeit nicht zustimmen.

Für bestimmte Berufe (Ärztinnen und Ärzte, Fachkräfte im Ingenieurswesen, in den Naturwissenschaften und der Mathematik sowie in der IT) reicht ein Jahresgehalt von 45.552 Euro brutto aus, wenn die Bundesagentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilt.

Wenn Sie die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU nicht erfüllen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt. Das bedeutet, Sie müssen aufgrund Ihrer Qualifikation in der Lage sein, die konkrete Beschäftigung auszuüben. Helfer- und Anlernberufe sind hierbei ausgeschlossen, es muss sich in jedem Fall um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Ob Ihre ausländische Qualifikation zu der von Ihnen beabsichtigten Beschäftigung passt, wird von der Bundesagentur für Arbeit geprüft.

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