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Blaue Karte

Aktentasche auf blauen Hintergrund, daneben EU-Symbol.

FK Blaue Karte, © BO Belg/Canva.com

14.05.2024 - Artikel

Was ist neu?

Erweiterter Personenkreis:

Berufseinsteigerinnen und -einsteiger: Die Möglichkeit, eine Blaue Karte EU zu erhalten, wird einem größeren Personenkreis eröffnet. Zum Beispiel können ausländische Akademikerinnen und Akademiker, die innerhalb der letzten drei Jahre einen Hochschulabschluss erworben haben, eine Blaue Karte EU erhalten, wenn diese mit dem Job in Deutschland ein Mindestgehalt von 45,3% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung erreichen. Dies gilt sowohl für Engpass- als auch Regelberufe.

Ausweitung der Liste der Engpassberufe: Die Liste der Engpassberufe für die Blaue Karte EU wird deutlich erweitert. Zusätzlich zu den bisherigen Engpassberufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen und Humanmedizin) können künftig auch Fachkräfte in anderen Berufsgruppen eine Blaue Karte EU erhalten, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die ausführliche Liste der Engpassberufe finden Sie hier.

Abgesenkte Gehaltsgrenzen: Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU in Regel- und Engpassberufen werden deutlich abgesenkt. Künftig gilt ein Mindestgehalt von 45,3 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung für die Engpassberufe und Berufsanfängerinnen und -anfänger, sowie 50 % für alle anderen Berufe. Weitere Informationen zu den Gehaltsgrenzen finden Sie hier.

IT-Spezialistinnen und -Spezialisten: Neu ist zudem, dass IT-Spezialistinnen und -Spezialisten künftig eine Blaue Karte EU erhalten können, wenn sie zwar keinen Hochschulabschluss besitzen, aber mindestens eine dreijährige vergleichbare Berufserfahrung, erworben innerhalb der letzten sieben Jahre, nachweisen können. In diesem Fall gilt die niedrigere Gehaltsschwelle für Engpassberufe (45,3% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze).

Allgemeine Informationen

In Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2021/1883 hat der deutsche Gesetzgeber die Einwanderungsmöglichkeiten mit einer Blauen Karte EU neugestaltet und erweitert.

Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.

BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQ.

HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.

Voraussetzungen

  • das Visum kann nur mit einem vergleichbaren oder anerkannten Hochschulabschluss beantragt werden oder, wenn Sie als IT-Spezialist/ Spezialistin tätig sein werden.
  • Die in Deutschland angestrebte qualifizierte Beschäftigung muss Ihrer Qualifikation angemessen sein.
  • Falls Sie für die Anerkennung das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen, stellen Sie nach erhalt der Vorabzustimmung gem. §81a AufenthG Ihre Antragsunterlagen bitte gemäß unserem Merkblatt „Beschleunigtes Fachkräfteverfahren“ zusammen.

Dokumente

1 Videxformular in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!

Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.

Drei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.

Für Akademikerinnen und -akademiker:

Original + Kopie(n) - Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben. BLAUE KARTE: Bitte untere Gehaltsgrenzen beachten!

Original + Kopie(n) - mit Apostille auf dem Original und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher.

(jeweils 1 Ausdruck) - Suchen Sie in der ANABIN-Datenbank : a) Ihre Hochschule, b) Ihren ausländischen Hochschulabschluss und drucken die Suchergebnisse mit der jeweiligen Bewertung aus;

Für das Visumsverfahren anerkannt werden nur folgende Konstellationen:

  • Hochschule: „H+˝ und Abschluss: “entspricht / vergleichbar / complies„ oder
  • Hochschule “H+/- ˝: prüfen Sie bitte, ob Ihr Abschluss bei dieser Hochschule in Anabin aufgeführt wird und den Status „entspricht / vergleichbar / complies“ besitzt.
  • In allen anderen Fällen müssen Sie eine Zeugnisbewertung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) durchführen lassen.

(sofern erforderlich) Original + Kopie(n) - Ist für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. reglementierte Berufe in der Humanmedizin, Lehrer/in, Erzieher/in), ist diese Erlaubnis bzw. deren Zusicherung bereits bei Antragstellung vorzulegen.

(sofern erforderlich) Original + Kopie(n) – Ist für das Führen der Berufsbezeichnung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. bei Ingenieuren, Architekten), ist diese Erlaubnis bzw. deren Zusicherung bereits bei Antragstellung vorzulegen. Informationen unter www.anerkennung-in-deutschland.de.

Für IT-Spezialistinnen- und Spezialisten:

Original + Kopie(n) - Bitte lassen Sie die Erklärung von Ihrem künftigen Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben. Bitte untere Gehaltsgrenzen beachten!

Original + Kopie(n) - Nachweise (z.B. Bestätigung der ehemaligen Arbeitgeber) über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in den letzten sieben Jahren im IT-Bereich, deren Niveau mit einem Hochschulabschluss oder einem Abschluss eines mit einem Hochschulstudium gleichwertigen tertiären Bildungsabschluss vergleichbar ist.

Weitere erforderliche Dokumente:

Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.


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Ort, Datum und Unterschrift

Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.

Belehrung nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG – Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebots

Ein Ausländer und sein Arbeitgeber versichern, dass die Beschäftigung, die dem Visumsantrag zugrunde liegen soll, tatsächlich ausgeübt werden soll, d. h. tatsächlich ein auf Durchführung ausgerichtetes „konkretes Arbeitsplatzangebot“ nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und kein reines Scheinarbeitsverhältnis zur Erlangung eines Aufenthaltstitels nach Abschnitt 4 des Aufenthaltsgesetzes im Raum steht.

Eine reine Gehaltszahlung ohne Durchführungsabsicht genügt nicht.

Falscherklärungen sind „unrichtige Angaben“ und nach § 95 Absatz 2 Nummer 2 AufenthG strafbar. Erfolgt die Handlung gegen einen Vermögensvorteil, wäre eine Strafbarkeit nach § 96 Absatz 1 Nummer 2 AufenthG gegeben. Die entsprechenden Qualifikationstatbestände gelten ebenfalls.

Visastellen und Ausländerbehörden haben bei konkreten Anhaltspunkten der Vorspiegelung eines echten Arbeitsverhältnisses, hinter dem sich ein nur zum Schein eingegangenes und daher nach § 117 BGB nichtiges Arbeitsverhältnis verbirgt, die Möglichkeit, die Strafverfolgungs-behörden einzuschalten.

Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen habe und erkläre gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG, dass ein konkretes Arbeitsplatzangebot im Sinne von § 18 Abs. 2 Nummer 1 AufenthG vorliegt und ich beabsichtige, eine entsprechende Beschäftigung aufzunehmen.

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Ort, Datum Unterschrift

Belehrung nach § 82 Abs. 1 Satz 6 AufenthG – Pflicht zur Mitteilung eines Arbeitgeberwechsels und Änderungen des Arbeitsverhältnisses

Inhaber einer Blauen Karte EU sind innerhalb der ersten zwölf Monate seit der Aufnahme der Beschäftigung mit der Blauen Karte EU verpflichtet, der zuständigen Ausländerbehörde jeden Arbeitgeberwechsel und jede Änderung mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen hat (z. B. gehaltsschwellenrelevante Veränderung des Gehalts, Änderung der Beschäftigung mit Auswirkung auf die Angemessenheit in Bezug auf die Qualifikation, Arbeitsplatzwechsel).

Macht der Inhaber diese Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, kann dies den Widerruf der Blauen Karte EU zur Folge haben (vgl. § 52 Absatz 2b AufenthG). Die Mitteilung erfolgt rechtzeitig, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern nach Eintritt der jeweiligen Änderungen erfolgt.

Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Hinweise zur Kenntnis genommen habe.

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Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in


Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.

Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.

Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.

Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.

Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.

Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.

Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.

Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.

Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.

Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,

☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.

☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-

Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.

☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:

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Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________

Online-Antragstellung

Sie können Ihren Visumantrag online im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind. Zum Auslandsportal.

​​​​​​​Hinweise zur Familienzusammenführung

Sofern Ihre Familie mit Ihnen nach Deutschland übersiedeln möchte, ist für jede Person ein eigenes nationales Visum für Deutschland zu beantragen. Die visumfreie Einreise oder Einreise mit Schengenvisum ist nicht möglich. Nähere Informationen zu den einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblatt auf unserer Webseite.

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