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Ausbildungsplatzsuche
Ausbildungsplatzsuche, © BO Belg/Canva.com
Allgemeine Informationen
Drucken Sie das Merkblatt bitte aus, unterschreiben Sie es und bringen es zur Antragstellung mit.
BEARBEITUNGSZEIT: siehe FAQs.
HINWEIS: Alle Unterlagen (Merkblätter, Antragsformulare) der Botschaft sind kostenlos.
Voraussetzungen
- Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung zur Suche eines Ausbildungsplatzes nur vor Vollendung des 35. Lebensjahres und für Ausbildungen, die mindestens 2 Jahre dauern, möglich ist.
Dokumente
1 Videxformular in Deutsch oder Englisch, vollständig online ausgefüllt und nach Ausdruck eigenhändig unterschrieben. Keine Anträge für Schengenvisa!
Original + Kopie(n) - (alle relevanten Seiten) - Mindestens zwei leere Seiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Reisepass zum Zeitpunkt der geplanten Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. Kopieren Sie bitte die laminierte Datenseite und alle Seiten, die Visa, Stempel oder Eintragungen enthalten.
Zwei identische biometrische Passfotos, nicht älter als 6 Monate, bitte mit einer Büroklammer an das Videxformular anbringen.
( Original + Kopie/n) - Bitte reichen Sie einen Nachweis über Ihren höchsten Schulabschluss ein (mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher)
Original + Kopie(n) - Ein Nachweis über eine Finanzierung von mindestens 1027 € (netto) pro Monat zu erbringen, in Form:
- einer förmlichen Verpflichtungserklärung gem. §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, in der sich eine dritte Person schriftlich zur Übernahme der Kosten verpflichtet (Ausländerbehörden in Deutschland halten dafür entsprechende Formulare bereit). Die Verpflichtungserklärung muss einen Hinweis auf den beabsichtigten Aufenthaltszweck und die -dauer enthalten und die finanzielle Leistungsfähigkeit muss „nachgewiesen“ sein. (Der Vermerk „glaubhaft gemacht“ ist für einenlängerfristigen Aufenthalt nicht ausreichend.) ODER
- durch Einzahlung der erforderlichen Summe auf ein Sperrkonto in Deutschland. Bestätigung der Bank im Original. Hinweise zur Eröffnung eines Sperrkontos finden Sie auf unserem Merkblatt: Eröffnung eines Sperrkontos.
Original + Kopien() - Selbst verfasste schriftliche Erklärung, in der Sie angeben, für welche Ausbildungsberufe Sie einen Ausbildungsplatz suchen - in deutscher oder in serbischer Sprache mit Übersetzung einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher.
Original + Kopie(n) - Den Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse erbringen Sie durch Vorlage eines aktuellen Sprachzertifikats (max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum) mit dem Niveau B1 des Europäischen Referenzrahmens. Der Nachweis muss vom Goethe-Institut, von einer ECL- zertifizierten Sprachschule oder vom Österreichischen Institut (ÖSD) ausgestellt sein. Zudem werden Telc-Zertifikate anerkannt, sofern die Prüfung außerhalb Serbiens abgelegt worden ist.
Original + Kopie(n) - Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit (in deutscher Sprache oder in serbischer Sprache mit Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher
Mir ist bekannt, dass ich für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen muss. Der Mindestversicherungsschutz muss derzeit eine Höhe von 30.000 Euro abdecken. Bei fehlendem Krankenversicherungsschutz ist mit einer Einreiseverweigerung zu rechnen.
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Ort, Datum und Unterschrift
Die Gebühr beträgt 75 € zahlbar in RSD.
Minderjährige
(Original + 1 Kopie) - Notariell beglaubigte Einverständniserklärung der in Serbien verbleibenden Elternteile über Ausreise zum Ausbildungs-/Studienplatzsuche des Kindes in Deutschland mit Apostille auf dem Original und Übersetzung eines in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetschers. Ein Muster finden Sie hier.
Oridinal+ 1 Kopie - Zusätzlich Original der Internationalen Sterbeurkunde des anderen Elternteil ODER Gerichtsurteil des serbischen Gerichtes über Übertragung des Sorgerechtes auf einen Elternteil mit Apostille auf dem Original und Übersetzung durch einen in Deutschland oder Serbien anerkannten Gerichtsdolmetscher.
Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn er falsche oder unvollständige Angaben zur Erlangung eines deutschen Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums macht.
Der Antragsteller ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern er Angaben verweigert oder bewusst falsch oder unvollständig macht, kann dies zur Folge haben, dass der Visumantrag abgelehnt bzw. der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Die Behörde hat gem. § 53 Abs. 2 i.V.m. § 41 Abs. 1 Nr. 2 BZRG ein unbeschränktes Auskunftsrecht über die im Bundeszentralregister eingetragenen nicht zu tilgenden Verurteilungen, auch wenn diese nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen werden. Daher ist der Antragsteller verpflichtet, auch strafrechtliche Verurteilungen, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden, anzugeben.
Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller, dass er vor der Antragstellung über die Rechtsfolgen verweigerter, falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Sie werden hiermit außerdem darüber belehrt, dass gemäß den Vorschriften des Schengener Übereinkommens für jeden Aufenthalt im Schengener Gebiet eine gültige Krankenversicherung abzuschließen ist. Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen und auf Anfrage bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Sie werden gebeten, alle Angaben auf dem Visum unmittelbar nach dessen Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Des Weiteren werden Sie darüber belehrt, dass telefonische Sachstandsanfragen aus Datenschutzgründen nicht beantwortet und elektronische Sachstandsanfragen frühestens nach Ablauf von 10 bis 12 Wochen seit Antragstellung beantwortet werden können.
Weiterhin erklären Sie mit Ihrer Unterschrift Ihr Einverständnis, dass Sie Ihre E-Mail-Adresse: _____________ als Kontaktadresse für die Deutsche Botschaft hinterlassen haben und regelmäßig einsehen.
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass mein Antrag nur vollständig unter Vorlage aller im Merkblatt aufgeführten Dokumente positiv entschieden werden kann. Unvollständige Anträge werden kostenpflichtig abgelehnt.
Für den Fall, dass mein Antrag auf ein nationales Visum abgelehnt werden sollte,
☐ hole ich oder ein von mir Bevollmächtigter den Bescheid bei der Botschaft ab.
☐ bin ich mit einer Übersendung des Ablehnungsbescheids per E-Mail an die oben genannte E-Mail-
Adresse einverstanden. Das Postfach dieser E-Mail-Adresse wird regelmäßig von mir eingesehen.
☐ bitte ich um postalische Zustellung an folgende Adresse:
________________________________________________________________________
_________________________________________________________________________
Belgrad, den ___________________ Unterschrift ______________________
Termin
Für die Beantragung eines Visums benötigen Sie zwingend einen Termin.
Zum Terminvergabesystem gelangen Sie hier.
ACHTUNG: Terminregistrierungen im elektronischen Terminvergabesystem der Botschaft sind KOSTENLOS. Die Botschaft erhebt keine Gebühren für die Terminregistrierung! Es werden auch keine vorgezogenen Termine gegen Gebühr vergeben!
Agenturen oder Reisebüros haben keinen privilegierten Zugang zum Terminvergabesystem! Die Botschaft rät daher davon ab, eine Agentur oder ein Reisebüro mit der Terminanfrage oder -registrierung in Anspruch zu nehmen!
oder alternativ
Sie können Ihren Visumantrag online im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind. Zum Auslandsportal.
Sie können Ihren Visumantrag online im Auslandsportal des Auswärtigen Amts stellen. Ihre Unterlagen werden im Rahmen des Online-Verfahrens auf Vollständigkeit geprüft, so dass Sie optimal auf Ihren Termin in der Auslandsvertretung vorbereitet sind. Zum Auslandsportal.