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Informacije za ruske državljane
Russische StB © BO Belg/Canva.com
Örtliche Zuständigkeit
Die Deutsche Botschaft in Belgrad ist grundsätzlich nur für Visumanträge von Personen zuständig, die im Amtsbezirk der Deutschen Botschaft in Belgrad, d.h. in Serbien, ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. rechtmäßigen Wohnsitz haben. Visumanträge anderer Personen kann die Deutsche Botschaft in Belgrad daher grundsätzlich nicht bearbeiten.
Russische Staatsangehörige, die über eine gültige, langfristige Aufenthaltserlaubnis für Serbien verfügen, können alle Visumarten in Belgrad beantragen. Sie buchen ihren Termin entweder direkt in der jeweiligen Antragskategorie, tragen sich in eine Warteliste ein (z.B. Familienzusammenführung) oder beantragen Ihr Visum über das Auslandsportal (www.digital.diplo.de). Das Vorhandensein des gültigen Aufenthaltstitels wird bei persönlicher Vorsprache in der Visastelle geprüft! Wird keine örtliche Zuständigkeit festgestellt, wird der Antrag wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen.
ACHTUNG: Als langfristige Aufenthaltstitel für Serbien gelten ausschließlich Klebeetiketten/Sticker im Reisepass oder die separat ausgestellte Aufenthaltskarte (Plastik). Einfache Einreisestempel im Pass oder eine polizeiliche Anmeldung in Serbien („white carton“) sind KEINE langfristigen Aufenthaltstitel.
Bitte beachten Sie ferner, dass im Rahmen der Bearbeitung von Visaanträgen zum Zwecke des Besuchs eines Sprachkurses, Freiwilligendienstes, Au-Pair-Aufenthalts, Erteilung einer ICT-Karte, innerbetrieblicher Weiterbildung, Werklieferungsvertrags sowie der Arbeits- und Studienplatzsuche grundsätzlich die Rückkehrbereitschaft der Antragstellerin/des Antragstellers nach Serbien Bestandteil der Prüfung ist.
Echtheitsnachweise Urkunden
Bitte beachten Sie: Russische Personenstandsurkunden sowie Diplome, z.B. zu Berufs- oder Universitätsabschlüssen, müssen mit einer Apostille versehen sein. Auf der Webseite der deutschen Vertretungen in der Russischen Föderation finden Sie Informationen zu den zuständigen Apostillebehörden. Elektronische Apostillen mit QR-Code werden aufgrund mangelnder Verifizierbarkeit nicht akzeptiert.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren:
Zur Beschleunigung des Verfahrens zur Antragstellung als Fachkraft kann durch Ihren Arbeitgeber oder einen Bevollmächtigten/ eine Bevollmächtigte, in Deutschland eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde gem. § 81a AufenthG eingeholt werden. Informationen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren finden Sie hier und auf der Webseite des BAMF sowie auf der Webseite Make it in Germany.
Sachstandsanfragen zur Terminvergabe können aus Kapazitätsgründen nicht beantwortet werden.
Informationen zur Beantragung von Schengen-Visa finden Sie hier.
Weitere Hinweise:
Ein Antrag auf Asyl kann nach dem sog. Territorialitätsgrundsatz nicht im Ausland gestellt werden, Einreisevisa zur Beantragung von Asyl können durch die Botschaft nicht erteilt werden.